Die außerordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024, um 19 Uhr in der Turnhalle Ottenhausen, Hauptstraße 200, statt.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Tagesordnung
1) Begrüßung
2) Feststellen der Anwesenheit
3) Änderung der Satzung in mehreren Punkten:
a. redaktionelle Überarbeitung
b. §3 Sitz, Mitgliedschaft und Aufbau
Ergänzung:
Die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft steht auch juristischen Personen offen, Fördermitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.
c. §8 - Verwaltung des Vereins
Bisheriger Text:
Die Angelegenheiten des Vereins werden verwaltet durch die Hauptversammlung, durch
Versammlungen und durch den Vorstand. Versammlungen werden durch den Vorstand nach Bedarf einberufen. Eine Hauptversammlung findet nach Beginn eines jeden Jahres statt. Es können im Laufe des Jahres vom Vorstand auch außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden. Die Jahreshauptversammlungen sind durch schriftliche Einladung einzuberufen. Der Einladung ist eine detaillierte Tagesordnung beigefügt. Bei Satzungsänderungen werden zusätzlich die Änderungen und Neuerungen dargestellt.
Neuer Text:
Die Angelegenheiten des Vereins werden verwaltet durch die Hauptversammlung, durch Versammlungen und durch den Vorstand. Versammlungen werden durch den Vorstand nach Bedarf einberufen. Eine Hauptversammlung findet alle zwei Jahre statt. Es können im Laufe des Jahres vom Vorstand auch außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden. Die Hauptversammlungen sind durch Einladung in Textform oder durch Aushang im Schaukasten an der Turnhalle einzuberufen. Der Einladung ist eine detaillierte Tagesordnung beigefügt. Bei Satzungsänderungen werden zusätzlich die Änderungen und Neuerungen dargestellt.
d. §12 Vorstand des Vereins
Bisheriger Text:
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils der 1. und der 2. Vorsitzende, oder einer der beiden sowie ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, vertreten den Verein gemeinsam. Ihre Vertretungsvollmacht ist Dritten gegenüber nicht begrenzt. Willenserklärungen und Zeichnungen des Vereins sind im Innenverhältnis gültig, wenn sie vom 1. oder 2. Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet sind. (…)
(…) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:
1. der 1.Vorsitzende
2. der 2.Vorsitzende
3. der Oberturnwart
4. der Kassenwart
Erweitert wird der geschäftsführende Vorstand durch:
5. der 1.Schriftwart
6.den Pressewart
7. den Jugendwart
8. den 2.Schriftwart
9-13. bis zu fünf Beisitzer
sowie Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, denen die Hauptversammlung Sitz und Stimme zuerkannt hat.
Zu Vorstandssitzungen ist ohne Stimme auch der Geschäftsführer geladen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in zweijährigem Turnus von der Hauptversammlung gewählt und zwar in geraden Jahren die ungeraden Nummern und umgekehrt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nach halber Amtszeit ist entsprechend der vorgenannten Regelung das neue Vorstandsmitglied nur für ein Jahr, also bis zur turnusgemäßen Wahl gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Neuer Text:
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Ihre Vertretungsvollmacht ist Dritten gegenüber nicht begrenzt. Willenserklärungen und Zeichnungen des Vereins sind im Innenverhältnis gültig, wenn sie vom Vorsitzenden des Vorstandes und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet sind.
Sollte der Vorsitzende des Vorstandes aus gesundheitlichen Gründen seine Aufgaben über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht mehr wahrnehmen können, so vertreten 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes den Verein gemeinsam. Auch Ihre Vertretungsvollmacht ist Dritten gegenüber nicht begrenzt.
(…)
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:
1. der Vorsitzende des Vorstandes
2. der Oberturnwart
3. der Kassenwart
4. der Vorstand für Immobilien und TGA
5. Fachwart für Öffentlichkeitsarbeit
Erweitert wird der geschäftsführende Vorstand durch:
6. der Vorstand für Veranstaltungen
7. der 1.Schriftwart
8. den 2.Schriftwart
9. den Vorstand für Jugendarbeit
10. den Vorstand für Seniorenarbeit
Mit jeweils bis zu 3 Abgesandten:
11. des Organisationsteams Immobilien und TGA
12. des Organisationsteams Veranstaltungen
13. des Organisationsteams Jugendarbeit
14. des Organisationsteams Seniorenarbeit
sowie Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, denen die Hauptversammlung Sitz und Stimme zuerkannt hat.
Die Abgesandten der Organisationsteams werden nicht in der Hauptversammlung gewählt. Stattdessen bestimmen die Organisationsteams intern bis zu drei Abgesandte für die Vorstandssitzungen.
Zu Vorstandssitzungen ist ohne Stimme auch der Geschäftsführer geladen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in zweijährigem Turnus von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
e) §13 - Kassenprüfer
Bisheriger Text:
Die Jahreshauptversammlung wählt jährlich mindestens einen Kassenprüfer auf zwei Jahre, der
nicht dem Vorstand angehören darf. Die Kassenprüfer prüfen Kasse und Buchhaltung des
abgelaufenen Geschäftsjahres und berichten über das Ergebnis in der nächsten
Hauptversammlung. An Stelle von Kassenprüfern kann auch ein amtlicher Buchprüfer eingesetzt
werden.
Neuer Text:
Die Hauptversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer auf zwei Jahre, der nicht dem Vorstand angehören darf. Dieser prüft jährlich Kasse und Buchhaltung des abgelaufenen Geschäftsjahres und berichtet über das Ergebnis in der nächsten Hauptversammlung. An Stelle von Kassenprüfern kann auch ein amtlicher Buchprüfer eingesetzt werden.
Der Vorstand